Spenden für Katastrophenopfer sind steuerlich absetzbar!
PRIVATE:
Geldspenden an entsprechende Hilfsorganisationen sind absetzbar.
WICHTIG: Bitte die Überweisungsbelege aufbewahren!
Betragsmäßig beschränkt sind die Spenden mit 10 % des Vorjahreseinkommens.
UNTERNEHMEN:
Geld- und Sachspenden an entsprechende Hilfsorganisationen sind absetzbar.
WICHTIG: Bitte die Überweisungsbelege aufbewahren; am besten in die Buchhaltung!
Haben diese Spenden Werbecharakter, dann sind sie betraglich unbegrenzt absetzbar.
Bitte lesen Sie auch die Management-Info Nr. 37 – JULI 2013 unter dem Menüpunkt AKTUELLES/Management-Info.
PRESSEINFORMATION der Frau FINANZMINISTER:
https://www.bmf.gv.at/Presse/Pressearchiv2013/Juni/14040.htm
Allgemeine BMF-Informationen zu Spenden:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/absetzbarkeit-spenden.html