Spenden für Katastrophenopfer sind steuerlich absetzbar!

PRIVATE:

Geldspenden an entsprechende Hilfsorganisationen sind absetzbar.

WICHTIG: Bitte die Überweisungsbelege aufbewahren!

Betragsmäßig beschränkt sind die Spenden mit 10 % des Vorjahreseinkommens.

UNTERNEHMEN:

Geld- und Sachspenden an entsprechende Hilfsorganisationen sind absetzbar.

WICHTIG: Bitte die Überweisungsbelege aufbewahren; am besten in die Buchhaltung!

Haben diese Spenden Werbecharakter, dann sind sie betraglich unbegrenzt absetzbar.

Bitte lesen Sie auch die Management-Info Nr. 37 – JULI 2013 unter dem Menüpunkt AKTUELLES/Management-Info.

PRESSEINFORMATION der Frau FINANZMINISTER:

https://www.bmf.gv.at/Presse/Pressearchiv2013/Juni/14040.htm

Allgemeine BMF-Informationen zu Spenden:

https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/absetzbarkeit-spenden.html